Vermeiden Sie nächtliche Autofahrten über Land. Wegen sehr schlechter Strassenverhältnisse, fehlender Strassenmarkierungen und häufig unvorhersehbarer Hindernisse auf der Fahrbahn besteht ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Beachten Sie, dass die in der Ukraine geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen von denen in der Schweiz abweichen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auf Richtungsgetrennten Überlandstrassen 110 km/h, auf Landstrassen 90 km/h und seit 1. Januar 2018 Innerorts 50 km/h. Es gilt die 0,0-Promillegrenze. Im Zusammenhang mit der Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften hat das Innenministerium zudem verstärkte Geschwindigkeitskontrollen angekündigt.
Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, dürfen Sie das Fahrzeug nicht bewegen bis die Polizei eintrifft, ausser es besteht ein unmittelbares Sicherheitsrisiko (einen Stau verursachen wird nicht als Sicherheitsrisiko angesehen). Die meisten ukrainischen Polizisten sprechen keine Fremdsprache; bleiben Sie geduldig, die Formalitäten können mehrere Stunden in Anspruch nehmen.
Mehrere Grenzübergänge zwischen der Ukraine und Russland sind geschlossen. Informieren Sie sich direkt bei den Grenzposten oder bei der nächsten ukrainischen Botschaft. Bei der Ein- und Ausreise müssen Sie mit mehreren Stunden für die Grenzüberquerung rechnen.
Führerausweis:
Der schweizerische Führerausweis ist anerkannt.
Grüne Versicherungskarte:
Die Grüne Karte ist notwendig. Diese können Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung beziehen. Die Grüne Karte bescheinigt das Vorhandensein einer ausreichenden Versicherungsdeckung für das entsprechende Reiseziel. Andernfalls werden Sie vor Ort kurzfristig eine Haftpflichtversicherung abschliessen müssen.
Obligatorische Ausrüstung Auto
CH-Kleber
Pannendreieck
Erste-Hilfe-Ausrüstung
Feuerlöscher
Warnweste
Obligatorische Ausrüstung Motorrad
Helm für Fahrer und Beifahrer
CH-Kleber
Erste-Hilfe-Ausrüstung
Pannendreieck
Sicherheitsgurte
Das Tragen des Sicherheitsgurtes ist auf allen Sitzen obligatorisch.
Telefonieren am Steuer
Das Telefonieren am Steuer ist nur über die Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Blutalkoholgrenze
Die Promillegrenze in der Ukraine liegt bei 0,0 ‰.
Winterausrüstung
Keine Pflicht, aber sehr empfohlen bei winterlichen Verhältnisse.
Schneeketten: Schneeketten sind in der Ukraine erlaubt.
Spikesreifen: Spikesreifen sind in der Ukraine erlaubt.
Fahren mit Abblendlicht:
Auto: Fahren mit Abblendlicht ist vom 1. Oktober bis 30. April obligatorisch.
Motorrad: Fahren mit Abblendlicht auch bei Tag ist obligatorisch.
Vorschriften über Kinder-Rückhaltevorrichtungen
Jünger als 12 Jahre und kleiner als 1.45 m: Angemessene Rückhaltevorrichtung
Unfall und Notfallnummern
Bei Blechschaden sollte unbedingt das europäische Unfallprotokoll ausgefüllt und von der anderen Unfallpartei unterzeichnet werden. Bei Unfällen mit Verletzten sind immer die Polizei und Ambulanz anzurufen.