Das Strassennetz innerhalb der Türkei ist gut ausgebaut. Der türkische Strassenverkehr ist insbesondere in den Städten meist sehr lebhaft und dicht. Die Regeln der Strassenverkehrsordnung werden oft nicht eingehalten. Reisende sollten sich defensiv verhalten und sich nicht auf Auseinandersetzungen einlassen, da bei vermeintlichen oder tatsächlichen Verkehrsverstössen aggressive Reaktionen anderer Autofahrer drohen können.
Führerausweis:
Der schweizerische Führerausweis ist anerkannt.
Grüne Versicherungskarte:
Die Grüne Versicherungskarte ist notwendig. Diese können Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung beziehen.
Obligatorische Ausrüstung Auto
CH-Kleber
Pannendreieck
Erste-Hilfe-Ausrüstung
Feuerlöscher
Warnweste
Obligatorische Ausrüstung Motorrad
Helm für Fahrer und Beifahrer
CH-Kleber
Erste-Hilfe-Ausrüstung
Pannendreieck
Warnweste: 1 Warnweste pro Person
Sicherheitsgurte
Das Tragen des Sicherheitsgurtes ist auf allen Sitzen obligatorisch.
Telefonieren am Steuer
Das Telefonieren am Steuer ist nur über die Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Blutalkoholgrenze
Die Promillegrenze in der Türkei liegt für private Fahrzeuge ohne Anhänger bei 0,5 ‰. Für alle anderen Fahrzeuge liegt die Promillegrenze bei 0,0 ‰.
Winterausrüstung
In der Türkei gilt eine Winterreifenpflicht, vom 1. Dezember bis zum 1. April.
Schneeketten: Schneeketten müssen in bestimmten Gegenden mitgeführt werden.
Spikesreifen: Spikesreifen sind in der Türkei erlaubt.
Fahren mit Abblendlicht:
Auto: Fahren mit Abblendlicht am Tag wird empfohlen.
Motorrad: Fahren mit Abblendlicht auch bei Tag ist obligatorisch.
Vorschriften über Kinder-Rückhaltevorrichtungen
Jünger als 3 Jahren: Angemessene Rückhaltevorrichtung Wenn das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärts gerichteten Schutzsystem befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.
Kleiner als 1.50 m und Gewicht weniger als 36 kg: Angemessene Rückhaltevorrichtung
Unfall und Notfallnummern
Bei Blechschaden sollte unbedingt das europäische Unfallprotokoll ausgefüllt und von der anderen Unfallpartei unterzeichnet werden. Bei Unfällen mit Verletzten sind immer die Polizei und Ambulanz anzurufen.