Für die Nutzung der Autobahnen und Autostrassen muss eine Vignette gelöst werden. Mehr unter der Rubrik Maut-Gebühren. Verkehrsbussen müssen sofort bezahlt werden. Die Polizei hat andernfalls das Recht, Pass, Identitätskarte und Fahrzeugpapiere zu beschlagnahmen, bis die Busse bezahlt ist. Dasselbe gilt für die Autobahngesellschaft DARS, welche das Vorhandensein der Vignette für die Benützung der Autobahnen kontrolliert.
Führerausweis:
Der schweizerische Führerausweis ist anerkannt.
Grüne Versicherungskarte:
Die Grüne Versicherungskarte ist nicht notwendig.
Obligatorische Ausrüstung Auto
CH-Kleber
Pannendreieck
Erste-Hilfe-Ausrüstung
Reservebirnen (empfohlen)
Warnweste: 1 Warnweste für jede Person, die sich auf einer Autobahn oder Schnellstrasse befindet und das Fahrzeug verlässt.
Obligatorische Ausrüstung Motorrad
Helm für Fahrer und Beifahrer
CH-Kleber
Erste-Hilfe-Ausrüstung
Reservebirnen (empfohlen)
Sicherheitsgurte
Das Tragen des Sicherheitsgurtes ist auf allen Sitzen obligatorisch.
Telefonieren am Steuer
Das Telefonieren am Steuer ist nur über die Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Blutalkoholgrenze
Die Promillegrenze in Slowenien liegt bei 0,5 ‰.
Die Promillegrenze für Berufsfahrer und Fahrer unter 21 Jahren und für Neulenker, die Ihren Führerausweis seit weniger als 2 Jahren besitzen liegt bei 0,0 ‰.
Winterausrüstung
Winterreifenpflicht besteht zwischen dem 15.11. diesem und dem 15.03. des Folgejahres sowie bei winterlichen Strassenverhältnissen. Winterreifen müssen in Slowenien eine Mindestprofiltiefe von 3 mm aufweisen.
Schneeketten: Anstelle von Winterreifen können auch Schneeketten auf Sommerreifen mit mindestens 3 mm Profiltiefe aufgezogen werden.
Spikesreifen: Spikesreifen sind in Slowenien verboten.
Fahren mit Abblendlicht:
Auto: Fahren mit Abblendlicht ist auch bei Tag obligatorisch
Motorrad: Fahren mit Abblendlicht auch bei Tag ist obligatorisch.
Vorschriften über Kinder-Rückhaltevorrichtungen
Kleiner als 1.50 m: Angemessene Rückhaltevorrichtung (ECE-Prüfzeichen R 44.03 oder nachfolgend) Wenn das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärts gerichteten Schutzsystem befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden
Unfall und Notfallnummern
Bei Blechschaden sollte unbedingt das europäische Unfallprotokoll ausgefüllt und von der anderen Unfallpartei unterzeichnet werden. Bei Unfällen mit Verletzten sind immer die Polizei und Ambulanz anzurufen.
Bei Notfällen, egal welcher Art, muss die 112 angerufen werden. In fast allen Ländern der Europäischen Union gilt die einheitliche Notrufnummer.