Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird unbedingt empfohlen. Fahrer von Geschäftsfahrzeugen und Fahrer, die nicht gleichzeitig Halter des Fahrzeugs sind, benötigen eine Ermächtigung des Halters. Slowakische Strassen sind mitunter in schlechtem Zustand (Fahrbahnbelag, mangelhafte Beschilderung auch an Baustellen, fehlende Fahrspurbegrenzungslinien und Leitbaken). Vor allem bei Baustellen wird zu erhöhter Aufmerksamkeit und langsamer sowie angepasster Fahrweise geraten. Bitte verhalten Sie sich im eigenen Interesse bei Verkehrskontrollen kooperativ. Die Nutzung von Autobahnen und einigen Schnellstrassen ist gebührenpflichtig. Mehr unter der Rubrik Maut-Gebühren.
Führerausweis:
Der schweizerische Führerausweis ist anerkannt.
Grüne Versicherungskarte:
Die Grüne Versicherungskarte ist nicht notwendig.
Obligatorische Ausrüstung Auto
CH-Kleber
Pannendreieck
Erste-Hilfe-Ausrüstung
Warnweste
Obligatorische Ausrüstung Motorrad
Helm für Fahrer und Beifahrer
CH-Kleber
Erste-Hilfe-Ausrüstung
Warnweste
Sicherheitsgurte
Das Tragen des Sicherheitsgurtes ist auf allen Sitzen obligatorisch.
Telefonieren am Steuer
Das Telefonieren am Steuer ist nur über die Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Blutalkoholgrenze
Die Promillegrenze in der Slowakei liegt bei 0,0 ‰.
Winterausrüstung
Winterreifen sind bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis obligatorisch (situative Winterausrüstungspflicht).
Schneeketten: Mitführpflicht und Verwendung bei entsprechender Beschilderung bzw. Witterungsverhältnissen.
Spikesreifen: Spikesreifen sind verboten.
Fahren mit Abblendlicht:
Auto: Fahren mit Abblendlicht ist auch bei Tag obligatorisch
Motorrad: Fahren mit Abblendlicht auch bei Tag ist obligatorisch.
Vorschriften über Kinder-Rückhaltevorrichtungen
Gewicht weniger als 36 kg: Angemessene Rückhaltevorrichtung Kinder unter 12 Jahren und 1.50 m dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden.
Unfall und Notfallnummern
Bei Blechschaden sollte unbedingt das europäische Unfallprotokoll ausgefüllt und von der anderen Unfallpartei unterzeichnet werden. Bei Unfällen mit Verletzten sind immer die Polizei und Ambulanz anzurufen.
Bei Notfällen, egal welcher Art, muss die 112 angerufen werden. In fast allen Ländern der Europäischen Union gilt die einheitliche Notrufnummer.