Auf allen Nationalstrassen (Autobahnen und Autostrassen) ist in der Schweiz eine Autobahnvignette erforderlich. Die Schweiz hat ein dichtes und hervorragendes Netz von Verkehrsverbindungen von Eisenbahnen, Bussen und Strassen- und Bergbahnen, die in der Regel bis in abgelegene Gebiete gut aufeinander abgestimmt sind.
Führerausweis:
Der schweizerische Führerausweis muss immer mitgeführt werden.
Grüne Versicherungskarte:
Die Grüne Versicherungskarte ist nicht notwendig.
Obligatorische Ausrüstung Auto
CH-Kleber (im Ausland)
Pannendreieck
Warnweste
Obligatorische Ausrüstung Motorrad
Helm für Fahrer und Beifahrer
CH-Kleber (im Ausland)
Sicherheitsgurte
Das Tragen des Sicherheitsgurtes ist auf allen Sitzen obligatorisch.
Telefonieren am Steuer
Das Telefonieren am Steuer ist nur über die Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Blutalkoholgrenze
Die Promillegrenze in Schweiz liegt bei 0,5 ‰.
Die Promillegrenze für Neulenkende (Inhaber Führerausweis auf Probe), Berufschauffeure, Fahrschüler, Fahrlehrer und Begleitpersonen von Lernfahrten liegt bei 0,1 ‰.
Winterausrüstung
Winterreifen sind nicht obligatorisch, Verkehrsbehinderung wegen Fahrens auf verschneiten Strassen mit einem schlecht ausgerüsteten Fahrzeug kann jedoch geahndet werden.
Schneeketten: Schneeketten sind obligatorisch auf mindestens 2 Antriebsrädern, bevor eine mit dem entsprechenden Zeichen gekennzeichnete Strasse befahren wird.
Spikesreifen: Spikesreifen sind von 24. Oktober bis zum 30. April erlaubt. Ein Aufkleber «80 km/h » ist obligatorisch. Auf den Autobahnen und Autostrassen besteht ein Fahrverbot, ausser für den St. Gotthard-Tunnel (A2) und den San Bernardino-Tunnel (A13). Ein im Ausland immatrikuliertes Fahrzeug darf in der Schweiz während des Zeitraums verkehren, für den sein Herkunftsland den Gebrauch dieser Reifen gestattet, auch wenn dieser Zeitraum länger ist als die der in der Schweiz geltende.
Fahren mit Abblendlicht:
Auto: Fahren mit Abblendlicht ist auch bei Tag obligatorisch
Motorrad: Fahren mit Abblendlicht auch bei Tag ist obligatorisch.
Vorschriften über Kinder-Rückhaltevorrichtungen
Jünger als 12 Jahre und kleiner als 1.50 m: Rückhaltevorrichtung obligatorisch (ECE-Prüfzeichen R 44.03, 44.04 oder 129)
Unfall und Notfallnummern
Bei Blechschaden sollte unbedingt das europäische Unfallprotokoll ausgefüllt und von der anderen Unfallpartei unterzeichnet werden. Bei Unfällen mit Verletzten sind immer die Polizei und Ambulanz anzurufen.