Die Qualität der Strassen verschlechtert sich mit zunehmender Entfernung von den Städten. Als Folge der risikoreichen Fahrweise ist die Wahrscheinlichkeit von Verkehrsunfällen relativ hoch. Von nächtlichen Überlandfahrten wird aus Sicherheitsgründen abgeraten (grosse Distanzen, lückenhaftes Nothilfenetz, vereinzelte Überfälle). Bei Verkehrsunfällen muss das Eintreffen der Polizei an der Unfallstelle abgewartet werden. Die Fahrzeuge dürfen nicht bewegt werden. Die Sicherheitsvorkehrungen der Flugzeuge von regionalen Fluggesellschaften entsprechen nicht immer europäischen resp. internationalen Standards.
Führerausweis:
Der Schweizerische Führerausweis wird nur mit einer beglaubigten russischen Übersetzung anerkannt; andernfalls ist der internationale Führerausweis obligatorisch. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich
Grüne Versicherungskarte:
Die Grüne Versicherungskarte ist notwendig. Sie können sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung erhalten, der Code „RUS“ muss angegeben sein. Falls der Code «RUS» nicht vorhanden oder gestrichen ist, muss an der Grenze zu Russland eine temporäre Grenzversicherung abgeschlossen werden.
Obligatorische Ausrüstung Auto
CH-Kleber
Pannendreieck
Erste-Hilfe-Ausrüstung
Feuerlöscher
Reservebirnen (ausser bei Xenon-, Neon- oder LED-Licht)
Obligatorische Ausrüstung Motorrad
Helm für Fahrer und Beifahrer
CH-Kleber
Erste-Hilfe-Ausrüstung
Pannendreieck
Reservebirnen (empfohlen)
Sicherheitsgurte
Das Tragen des Sicherheitsgurtes ist auf allen Sitzen obligatorisch.
Telefonieren am Steuer
Das Telefonieren am Steuer ist nur über die Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Blutalkoholgrenze
Die Promillegrenze in Russland liegt bei 0,0 ‰.
Winterausrüstung
In den Wintermonaten (Dezember, Januar, Februar) müssen Lkw und Busse auf allen Antriebsachsen mit M+S-Reifen oder 3PMSF-Symbol ausgestattet sein und mind. 4 mm Profiltiefe aufweisen.
Schneeketten: Mitführen von Schneeketten ist empfohlen, aber nicht verpflichtend.
Spikesreifen: Spikesreifen in den Sommermonaten (Juni, Juli, August) verboten.
Fahren mit Abblendlicht:
Auto: Fahren mit Abblendlicht ist auch bei Tag obligatorisch
Motorrad: Fahren mit Abblendlicht auch bei Tag ist obligatorisch.
Vorschriften über Kinder-Rückhaltevorrichtungen
Jünger als 12 Jahre: Angemessene Rückhaltevorrichtung.
Unfall und Notfallnummern
Bei Blechschaden sollte unbedingt das europäische Unfallprotokoll ausgefüllt und von der anderen Unfallpartei unterzeichnet werden. Bei Unfällen mit Verletzten sind immer die Polizei und Ambulanz anzurufen.