Portugal verfügt über ein gutes Strassennetz. Die Autobahngebühren können auf verschiedenen Strecken nur in elektronischer Form beglichen werden. Informationen dazu unter der Rubrik Maut-Gebühren. Insbesondere auf Überlandstrassen sollten aufgrund einer erhöhten Unfallhäufigkeit die Verkehrs- und Geschwindigkeitsregeln strikt eingehalten und aufmerksam und vorsichtig gefahren werden. In Kreisverkehren haben – sofern nichts anderes ausgeschildert ist – im Kreisverkehr befindliche Fahrzeuge Vorfahrt, bei mehrspurigen Kreisverkehren darf die äusserste, rechte Fahrspur nur zum Benutzen der nächsten Ausfahrt benutzt werden.
Öffentlicher Verkehr: Portugal hat ein relativ weit verzweigtes Netz von Buslinien. Das Eisenbahnnetz ist abseits der Achse Faro–Lissabon–Porto–Braga sehr bescheiden. Streiks kommen vor. Bei gelegentlichen Streiks des öffentlichen Verkehrs muss mit Behinderungen und Verspätungen im Reiseverkehr gerechnet werden.
Führerausweis:
Der schweizerische Führerausweis ist anerkannt.
Grüne Versicherungskarte:
Die Grüne Versicherungskarte ist nicht notwendig.
Obligatorische Ausrüstung Auto
CH-Kleber
Pannendreieck
Warnweste
Obligatorische Ausrüstung Motorrad
Helm für Fahrer und Beifahrer
CH-Kleber
2 Rückspiegel
Sicherheitsgurte
Das Tragen des Sicherheitsgurtes ist auf allen Sitzen obligatorisch.
Telefonieren am Steuer
Das Telefonieren am Steuer ist nur über die Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Blutalkoholgrenze
Die Promillegrenze in Portugal liegt bei 0,5 ‰.
Die Promillegrenze für Berufsfahrer und für Neulenker, die Ihren Führerausweis seit weniger als 3 Jahren besitzen liegt bei 0,2 ‰.
Winterausrüstung
Keine generelle Winterreifenpflicht.
Schneeketten: Schneekettennutzung, wenn durch Beschilderung darauf hingewiesen wird (nur in höher gelegenen Gebieten).
Spikesreifen: Spikesreifen sind in Portugal verboten.
Fahren mit Abblendlicht:
Auto: Fahren mit Abblendlicht am Tag wird empfohlen.
Motorrad: Fahren mit Abblendlicht auch bei Tag ist obligatorisch.
Vorschriften über Kinder-Rückhaltevorrichtungen
Jünger als 12 Jahre und kleiner als 1.35 m: Angemessene Rückhaltevorrichtung
Unfall und Notfallnummern
Bei Blechschaden sollte unbedingt das europäische Unfallprotokoll ausgefüllt und von der anderen Unfallpartei unterzeichnet werden. Bei Unfällen mit Verletzten sind immer die Polizei und Ambulanz anzurufen.
Bei Notfällen, egal welcher Art, muss die 112 angerufen werden. In fast allen Ländern der Europäischen Union gilt die einheitliche Notrufnummer.