Gelbe Markierungen an Bordsteinkanten bedeuten Parkverbot, bei blauen ist Parken mit Parkscheibe gestattet. Bussen- und Gebührenzahlungen werden in den Niederlanden sehr streng kontrolliert. Nicht gezahlte Bussen oder Gebühren werden auch bei einer späteren Wiedereinreise in die Niederlande geahndet. Die Polizei kann bei noch offenen Forderungen das Fahrzeug beschlagnahmen, wenn es durch den Kostenschuldner gefahren wird, auch wenn der Fahrer nicht Eigentümer des Fahrzeugs ist. Darüber hinaus können Kostenschuldner z. B. bei der Einreisekontrolle auf dem Flughafen Schiphol bis zur Zahlung der ausstehenden Beträge in Polizeigewahrsam genommen werden.
Führerausweis:
Der schweizerische Führerausweis ist anerkannt.
Grüne Versicherungskarte:
Die Grüne Versicherungskarte ist nicht notwendig.
Obligatorische Ausrüstung Auto
CH-Kleber
Pannendreieck
Obligatorische Ausrüstung Motorrad
Helm für Fahrer und Beifahrer
CH-Kleber
Sicherheitsgurte
Das Tragen des Sicherheitsgurtes ist auf allen Sitzen obligatorisch.
Telefonieren am Steuer
Das Telefonieren am Steuer ist nur über die Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Blutalkoholgrenze
Die Promillegrenze in den Niederlanden liegt bei 0,5 ‰.
Die Promillegrenze für Neulenker, die Ihren Führerausweis seit weniger als 5 Jahren besitzen liegt bei 0,2 ‰.
Winterausrüstung
In den Niederlanden besteht keine generelle Winterreifenpflicht. In den grenznahen bergischen sowie auch den übrigen Regionen ist in den Wintermonaten immer mit Schnee und niedrigen Temperaturen zu rechnen. Winterreifen sind deshalb unbedingt empfehlenswert.
Schneeketten: Die Verwendung von Schneeketten ist verboten.
Spikesreifen: Die Verwendung von Spikesreifen ist verboten.
Fahren mit Abblendlicht:
Auto: Fahren mit Abblendlicht am Tag wird empfohlen.
Motorrad: Fahren mit Abblendlicht am Tag wird empfohlen.
Vorschriften über Kinder-Rückhaltevorrichtungen
Kleiner als 1.35 m: Angemessene Rückhaltevorrichtung (ECE-Prüfzeichen R 44.03 oder nachfolgend). Wenn das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärts gerichteten Schutzsystem befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.
Unfall und Notfallnummern
Bei Blechschaden sollte unbedingt das europäische Unfallprotokoll ausgefüllt und von der anderen Unfallpartei unterzeichnet werden. Bei Unfällen mit Verletzten sind immer die Polizei und Ambulanz anzurufen.
Bei Notfällen, egal welcher Art, muss die 112 angerufen werden. In fast allen Ländern der Europäischen Union gilt die einheitliche Notrufnummer.