Das Risiko von Autounfällen ist relativ hoch. Im Winter werden insbesondere die Nebenstrassen oft nicht vom Schnee geräumt oder gesalzen. Unterschreiben Sie bei Autounfällen oder Verhandlungen mit der Polizei keine Dokumente, die Sie nicht verstehen (Schuldeingeständnis). Verlangen Sie nötigenfalls einen Übersetzer. Bei Unfällen mit Verletzten ist in jedem Fall die Polizei zu rufen. Eine Entfernung vom Unfallort vor Eintreffen der Polizei ist strafbar. Alle Verkehrsteilnehmer (Motorrad-, Velofahrer, Fussgänger, etc.) müssen nachts und bei schlechter Sicht einen Reflektor tragen.
Öffentlicher Verkehr: Litauen verfügt über zahlreiche Busverbindungen.
Führerausweis:
Der schweizerische Fahrausweis ist anerkannt. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich noch vor der Abfahrt einen internationalen Führerausweis zu besorgen. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
Grüne Versicherungskarte:
Die Grüne Versicherungskarte ist nicht notwendig.
Obligatorische Ausrüstung Auto
CH-Kleber
Pannendreieck
Erste-Hilfe-Ausrüstung
Feuerlöscher
Warnweste: 1 Warnweste pro Fahrzeug (Lenker)
Obligatorische Ausrüstung Motorrad
Helm für Fahrer und Beifahrer
CH-Kleber
Erste-Hilfe-Ausrüstung
Pannendreieck
Feuerlöscher
Warnweste: 1 Warnweste pro Motorrad
Sicherheitsgurte
Das Tragen des Sicherheitsgurtes ist auf allen Sitzen obligatorisch.
Telefonieren am Steuer
Das Telefonieren am Steuer ist nur über die Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Blutalkoholgrenze
Die Promillegrenze in Litauen liegt bei 0,4 ‰.
Die Promillegrenze für Berufsfahrer und für Neulenker, die Ihren Führerausweis seit weniger als 2 Jahren besitzen liegt bei 0,2 ‰.
Winterausrüstung
Winterreifen sind vom 1. November bis zum 1. April obligatorisch.
Schneeketten: Prinzipiell sind Schneeketten erlaubt.
Spikesreifen: Spikesreifen sind vom 1. November bis zum 1. April erlaubt.
Fahren mit Abblendlicht:
Auto: Fahren mit Abblendlicht am Tag wird empfohlen
Motorrad: Fahren mit Abblendlicht auch bei Tag ist obligatorisch.
Vorschriften über Kinder-Rückhaltevorrichtungen
Jünger als 3 Jahre: Angemessene Rückhaltevorrichtung oder eine andere den Normen entsprechende Rückhaltevorrichtung. Wenn das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärts gerichteten Schutzsystem befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.
Unfall und Notfallnummern
Bei Blechschaden sollte unbedingt das europäische Unfallprotokoll ausgefüllt und von der anderen Unfallpartei unterzeichnet werden. Bei Unfällen mit Verletzten sind immer die Polizei und Ambulanz anzurufen.
Bei Notfällen, egal welcher Art, muss die 112 angerufen werden. In fast allen Ländern der Europäischen Union gilt die einheitliche Notrufnummer.