Die Strassen sind allgemein in gutem Zustand, doch bildet das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer ein erhebliches Unfallrisiko. Zum Beispiel wird auch rechts oder bei durchgezogener Sicherheitslinie überholt. Vor allem auf kurvenreichen Bergstrassen, aber auch auf Autobahnen, ist höchste Vorsicht geboten. Die Autobahngebühren müssen in bar bezahlt werden.
Öffentlicher Verkehr: Es besteht ein weit verzweigtes Netz von Linienbussen. Eisenbahnlinien gibt es lediglich zwischen den grossen Städten. Zwischen den Inseln verkehren regelmässig Fähren.
Führerausweis:
Der schweizerische Führerausweis ist anerkannt.
Grüne Versicherungskarte:
Die Grüne Versicherungskarte ist nicht notwendig.
Obligatorische Ausrüstung Auto
CH-Kleber
Pannendreieck
Erste-Hilfe-Ausrüstung
Feuerlöscher
Obligatorische Ausrüstung Motorrad
Helm für Fahrer und Beifahrer
CH-Kleber
Sicherheitsgurte
Das Tragen des Sicherheitsgurtes ist auf allen Sitzen obligatorisch.
Telefonieren am Steuer
Das Telefonieren am Steuer ist nur über die Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Blutalkoholgrenze
Die Promillegrenze in Griechenland liegt bei 0,5 ‰.
Die Promillegrenze für Berufsfahrer und für Neulenker, die Ihren Führerausweis seit weniger als 2 Jahren besitzen liegt bei 0,2 ‰.
Winterausrüstung
Es gibt keine Winterreifenpflicht, kann aber bei entsprechenden klimatischen Bedingungen erforderlich sein.
Schneeketten: Schneeketten dürfen, wenn benötigt, verwendet werden.
Spikesreifen: Prinzipiell erlaubt, sind jedoch aufgrund der milden klimatischen Bedingungen nicht erforderlich.
Fahren mit Abblendlicht:
Auto: Fahren mit Abblendlicht am Tag wird empfohlen.
Motorrad: Fahren mit Abblendlicht auch bei Tag ist obligatorisch.
Vorschriften über Kinder-Rückhaltevorrichtungen
Jünger als 3 Jahre: Angemessene Rückhaltevorrichtung (ECE-Prüfzeichen R 44.03 oder nachfolgend) Wenn das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärts gerichteten Schutzsystem befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.
Zwischen 3 und 11 Jahre und kleiner als 1.35 m: Angemessene Rückhaltevorrichtung
Unfall und Notfallnummern
Bei Blechschaden sollte unbedingt das europäische Unfallprotokoll ausgefüllt und von der anderen Unfallpartei unterzeichnet werden. Bei Unfällen mit Verletzten sind immer die Polizei und Ambulanz anzurufen.
Bei Notfällen, egal welcher Art, muss die 112 angerufen werden. In fast allen Ländern der Europäischen Union gilt die einheitliche Notrufnummer.