Auf der Strasse erfordern Schlaglöcher besondere Aufmerksamkeit. Alle Verkehrsteilnehmer (Motorrad-, Velofahrer, Fussgänger, etc.) müssen nachts und bei schlechter Sicht einen Reflektor tragen. Öffentlicher Verkehr: Estland verfügt über zahlreiche Bahn- und Busverbindungen.
Führerausweis:
Der schweizerische Führerausweis ist anerkannt.
Grüne Versicherungskarte:
Die Grüne Versicherungskarte ist nicht notwendig.
Obligatorische Ausrüstung Auto
CH-Kleber
Pannendreieck
Erste-Hilfe-Ausrüstung
Zwei Unterlegkeile für Räder
Feuerlöscher
Warnweste: 1 Warnweste für jede Person, die sich auf der Fahrbahn befindet, in der Nacht, bei schlechter Sicht auch Ausserorts.
Obligatorische Ausrüstung Motorrad
Helm für Fahrer und Beifahrer
CH-Kleber
Erste-Hilfe-Ausrüstung
Feuerlöscher
Sicherheitsgurte
Das Tragen des Sicherheitsgurtes ist auf allen Sitzen obligatorisch.
Telefonieren am Steuer
Das Telefonieren am Steuer ist nur über die Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Blutalkoholgrenze
Die Promillegrenze in Estland liegt bei 0,2 ‰.
Winterausrüstung
Eine Winterreifenpflicht besteht von Dezember bis Februar des darauf folgenden Jahres. Abhängig von der Wetterlage kann die Frist nach vorne oder nach Hinten verschoben werden. Zur Benutzung von Winterreifen wird generell ab einer Temperatur von unter7°C geraten.
Schneeketten: Es liegen keine Angaben zum Gebrauch von Schneeketten vor. Schneeketten sollten zur Sicherheit im Winter immer mitgeführt werden.
Spikesreifen: Spikes sind nicht zugelassen.
Fahren mit Abblendlicht:
Auto: Fahren mit Abblendlicht ist auch bei Tag obligatorisch
Motorrad: Fahren mit Abblendlicht auch bei Tag ist obligatorisch.
Vorschriften über Kinder-Rückhaltevorrichtungen
Jünger als 12 Jahre und kleiner als 1.35 m: Angemessene Rückhaltevorrichtung. Wenn das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärts gerichteten Schutzsystem befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.
Unfall und Notfallnummern
Bei Blechschaden sollte unbedingt das europäische Unfallprotokoll ausgefüllt und von der anderen Unfallpartei unterzeichnet werden. Bei Unfällen mit Verletzten sind immer die Polizei und Ambulanz anzurufen.
Bei Notfällen, egal welcher Art, muss die 112 angerufen werden. In fast allen Ländern der Europäischen Union gilt die einheitliche Notrufnummer.