Die Strassen sind generell in gutem Zustand; es herrscht Linksverkehr. In der Innenstadt von London wird eine Strassengebühr erhoben (Congestion Charge).
Öffentlicher Verkehr: Grossbritannien verfügt über zahlreiche Bahn- und Busverbindungen, doch ist das öffentliche Verkehrsnetz auf dem Land weniger weit verzweigt als in der Schweiz.
Führerausweis:
Der Schweizerische Führerausweis wird während 12 Monaten anerkannt.
Grüne Versicherungskarte:
Die Grüne Versicherungskarte ist nicht notwendig. Sie müssen jedoch in Besitz eines für diese Destination gültigen Versicherungsausweises sein.
Obligatorische Ausrüstung Auto
CH-Kleber
Pannendreieck
Links gesteuerte Fahrzeuge müssen den englischen Normen angeglichen werden: Der Lichtkegel der Scheinwerfer muss mithilfe von Aufklebern korrigiert werden.
Erste-Hilfe-Ausrüstung
Obligatorische Ausrüstung Motorrad
Helm für Fahrer und Beifahrer
CH-Kleber
Sicherheitsgurte
Das Tragen des Sicherheitsgurtes ist auf allen Sitzen obligatorisch.
Telefonieren am Steuer
Das Telefonieren am Steuer ist nur über die Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Blutalkoholgrenze
Die Promillegrenze in Grossbritannien liegt bei 0,5 ‰.
Winterausrüstung
In Grossbritannien gibt es keine Winterreifenregelung. In traditionell schneereichen Regionen wie Schottland, dem penninischen Gebirge und Cumbria ist die Verwendung von Winterreifen trotzdem häufig wichtig und erforderlich.
Schneeketten: Schneeketten sind nur auf schnee- und eisbedeckten Strassen erlaubt.
Spikesreifen: Prinzipiell erlaubt. Jedoch gilt, wenn dem Fahrzeuglenker nachgewiesen werden kann, dass er durch die Verwendung die Fahrbahn beschädigt hat, kann dieser zur Schadenswiedergutmachung herangezogen werden.
Fahren mit Abblendlicht:
Auto: Fahren mit Abblendlicht am Tag wird empfohlen.
Motorrad: Fahren mit Abblendlicht auch bei Tag ist obligatorisch.
Vorschriften über Kinder-Rückhaltevorrichtungen
Jünger als 3 Jahre: Angemessene Rückhaltevorrichtung (ECE-Prüfzeichen R 44.03 oder nachfolgend) Zwischen 3 und 12 Jahre und kleiner als 1.35 m: Angemessene Rückhaltevorrichtung oder alternativ Sicherheitsgurt (falls vorhanden)
Unfall und Notfallnummern
Bei Blechschaden sollte unbedingt das europäische Unfallprotokoll ausgefüllt und von der anderen Unfallpartei unterzeichnet werden. Bei Unfällen mit Verletzten sind immer die Polizei und Ambulanz anzurufen.
Bei Notfällen, egal welcher Art, muss die 112 angerufen werden. In fast allen Ländern der Europäischen Union gilt die einheitliche Notrufnummer.