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Verkehrsregeln Deutschland |
Die Strassen sind generell in gutem Zustand. Mehrere Städte haben Umweltzonen eingerichtet, in denen Motorfahrzeuge nur mit einer Plakette zugelassen sind. Dieselbe Plakette ist in allen Städten mit Umweltzonen gültig. Die Umweltplaketten werden durch die betroffenen Städte ausgestellt (teilweise aber nur für in Deutschland registrierte Fahrzeuge) oder – gegen Aufpreis - durch kommerzielle Anbieter und Verkehrsorganisationen. Die Regelungen zum LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen in Deutschland sind komplex, was schon der Umstand belegt, dass für bestimmte Zeiten auch für Samstage ein LKW-Fahrverbot für bestimmte Autobahnen bzw. Autobahnabschnitte gilt. Zudem ist der Begriff "LKW-Fahrverbot" nicht zutreffend, da das Fahrverbot nicht für "alle LKWs" und auch nicht "nur für LKWs" gilt. Informationen |
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Führerausweis: |
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Der Schweizerische Führerausweis wird während 6 Monaten anerkannt. | |
Grüne Versicherungskarte: |
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Die Grüne Versicherungskarte ist nicht notwendig. | |
Obligatorische Ausrüstung Auto |
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Obligatorische Ausrüstung Motorrad |
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Sicherheitsgurte |
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Das Tragen des Sicherheitsgurtes ist auf allen Sitzen obligatorisch. | |
Telefonieren am Steuer |
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Das Telefonieren am Steuer ist nur über die Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt. | |
Blutalkoholgrenze |
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Die Promillegrenze in Deutschland liegt bei 0,5 ‰. Die Promillegrenze für Berufsfahrer und Fahrer unter 21 Jahren und für Neulenker, die Ihren Führerausweis seit weniger als 2 Jahren besitzen liegt bei 0,0 ‰. |
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Winterausrüstung |
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Winterreifen sind bei Schnee, Schneematsch oder eisbedeckten Fahrbahnen obligatorisch. Schneeketten: Schneeketten sind erlaubt (Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h). Winter- und Ganzjahresreifen dürfen auch auf Fahrzeuge montiert werden, die auf eine höhere als die für die Reifen vorgesehene Geschwindigkeit ausgelegt sind: In diesem Fall muss ein entsprechender Aufkleber im Blickfeld des Autofahrers im Fahrzeug angebracht sein. Spikesreifen: Spikesreifen sind verboten. |
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Fahren mit Abblendlicht: |
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Vorschriften über Kinder-Rückhaltevorrichtungen |
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Jünger als 3 Jahre: Angemessene Rückhaltevorrichtung Kinder unter 3 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden. Jünger als 12 Jahre und kleiner als 1.50 m: Angemessene Rückhaltevorrichtung (ECE-Prüfzeichen R 44.03 oder nachfolgend). Wenn das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärts gerichteten Schutzsystem befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden. |
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Unfall und Notfallnummern |
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Bei Blechschaden sollte unbedingt das europäische Unfallprotokoll ausgefüllt und von der anderen Unfallpartei unterzeichnet werden. Bei Unfällen mit Verletzten sind immer die Polizei und Ambulanz anzurufen. Bei Notfällen, egal welcher Art, muss die 112 angerufen werden. In fast allen Ländern der Europäischen Union gilt die einheitliche Notrufnummer. |
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