Das Strassennetz ist grösstenteils ausschliesslich auf kyrillisch ausgeschildert. Der Zustand der Hauptstrassen ist gut, die Qualität der Nebenstrassen ist unterschiedlich. Wegen der relativ hohen Unfallgefahr ist erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Gewisse Hauptstrassen sind gebührenpflichtig. Beachten Sie die Informationen unter der Rubrik Maut-Gebühren. Bei Verkehrsunfällen muss die Polizei verständigt werden.
Öffentlicher Verkehr: Weissrussland (Belarus) verfügt über ein der Bevölkerungsdichte angepasstes Netz von Bahn- und Busverbindungen.
Führerausweis:
Der schweizerische Führerausweis ist anerkannt. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich noch vor der Abfahrt einen internationalen Führerausweis zu besorgen. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
Grüne Versicherungskarte:
Die Grüne Karte ist notwendig. Diese können Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung beziehen. Die Grüne Karte bescheinigt das Vorhandensein einer ausreichenden Versicherungsdeckung für das entsprechende Reiseziel. Ohne Grüne Karte muss an der Grenze eine kurzzeitige Versicherung abgeschlossen werden.
Obligatorische Ausrüstung Auto
CH-Kleber
Pannendreieck
Erste-Hilfe-Ausrüstung
Feuerlöscher
Warnweste
Obligatorische Ausrüstung Motorrad
Helm für Fahrer und Beifahrer
CH-Kleber
Pannendreieck
Warnweste
Sicherheitsgurte
Das Tragen des Sicherheitsgurtes ist auf allen Sitzen obligatorisch.
Telefonieren am Steuer
Das Telefonieren am Steuer ist nur über die Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Blutalkoholgrenze
Die Promillegrenze in Weissrussland liegt bei 0,0 ‰.
Winterausrüstung
Keine Winterreifen Pflicht, aber sehr empfohlen bei winterlichen Verhältnissen.
Schneeketten: Schneeketten sind in Weissrussland erlaubt.
Spikesreifen: Spikesreifen sind in Weissrussland erlaubt.
Fahren mit Abblendlicht:
Auto: Fahren mit Abblendlicht am Tag wird empfohlen.
Motorrad: Fahren mit Abblendlicht auch bei Tag ist obligatorisch.
Vorschriften über Kinder-Rückhaltevorrichtungen
Jünger als 12 Jahre und kleiner als 1.45 m: Angemessene Rückhaltevorrichtung
Unfall und Notfallnummern
Bei Blechschaden sollte unbedingt das europäische Unfallprotokoll ausgefüllt und von der anderen Unfallpartei unterzeichnet werden. Bei Unfällen mit Verletzten sind immer die Polizei und Ambulanz anzurufen.