Höhere Risiken liegen im Strassenverkehr, wo es durch schwierige Bergstrecken, teilweise schlechten Strassenzustand, fehlende Strassenschilder und häufig undisziplinierte Fahrweise zu überdurchschnittlich vielen Unfällen kommt. Landes unkundigen wird von Nachtfahrten ausserhalb von Städten abgeraten. Besonders riskant sind die folgenden Strecken: Budva - Cetinje - Podgorica. Podgorica - Kolašin - Belgrad und Podgorica - Danilovgrad - Nikšić.
Die Verkehrspolizei kontrolliert verstärkt Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen. Bussen sollten nur gegen Ausstellung eines Belegs geleistet werden. Für die Fahrt durch den Sozina-Tunnel, die Autofähre in der Bucht von Kotor und einige wenige Strassen wird eine Gebühr erhoben. Informationen finden Sie unter der Rubrik Maut-Gebühren.
Führerausweis:
Der schweizerische Führerausweis ist anerkannt.
Grüne Versicherungskarte:
Die Grüne Versicherungskarte ist notwendig.
Obligatorische Ausrüstung Auto
CH-Kleber
Pannendreieck
Erste-Hilfe-Ausrüstung
Reservebirnen (ausser bei Xenon-, Neon- oder LED-Licht)
Warnweste: 1 Warnweste pro Fahrzeug und Person.
Obligatorische Ausrüstung Motorrad
Helm für Fahrer und Beifahrer
CH-Kleber
Erste-Hilfe-Ausrüstung
Warnweste: 1 Warnweste für jede Person,
Sicherheitsgurte
Das Tragen des Sicherheitsgurtes ist auf allen Sitzen obligatorisch.
Telefonieren am Steuer
Das Telefonieren am Steuer ist nur über die Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Blutalkoholgrenze
Die Promillegrenze in Montenegro liegt bei 0,3 ‰.
Die Promillegrenze für Berufsfahrer liegt bei 0,0 ‰.
Winterausrüstung
Von November bis April müssen Fahrzeuge auf bestimmten Strassen (Bekanntgabe durch das Polizeiministerium) mit Winterreifen oder Reifen mit M+S-Kennzeichnung ausgestattet sein (mindestens 4 mm Profiltiefe).
Schneeketten: Schneeketten für Antriebsachse sind im Fahrzeug mitzuführen. Verwendung, wenn durch Beschilderung angeordnet und in Abhängigkeit zu Witterungsverhältnissen.
Spikesreifen: Spikesreifen sind verboten.
Busse und Lkw müssen eine Schneeschaufel mitführen.
Fahren mit Abblendlicht:
Auto: Fahren mit Abblendlicht ist auch bei Tag obligatorisch
Motorrad: Fahren mit Abblendlicht auch bei Tag ist obligatorisch.
Vorschriften über Kinder-Rückhaltevorrichtungen
Jünger als 5 Jahre: Angemessene Rückhaltevorrichtung
Zwischen 5 Jahre und 12 Jahre: Angemessene Rückhaltevorrichtung.
Kinder unter 12 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden
Unfall und Notfallnummern
Bei Blechschaden sollte unbedingt das europäische Unfallprotokoll ausgefüllt und von der anderen Unfallpartei unterzeichnet werden. Bei Unfällen mit Verletzten sind immer die Polizei und Ambulanz anzurufen.