Es gibt Eisenbahnverbindungen in die grösseren Städte und nach Bukarest, Kiew und Moskau, sowie Überlandbusse. Wegen schlechter Strassenverhältnisse, fehlender Strassenmarkierungen und häufig fehlender Strassenbeleuchtung, unvorhersehbarer Hindernisse auf der Fahrbahn, sowie schlecht sichtbarer Ampeln und Verkehrsschilder, besteht ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Es gibt keine Autobahnen. Daher sind auch aus Sicherheitsgründen alle Geschwindigkeitsbegrenzungen sorgsam zu beachten und nächtliche Autofahrten über Land zu vermeiden. Sammeltaxis dürfen auch Einbahnstrassen in verkehrter Richtung benutzen, sodass Vorsicht geboten ist. Bei Verkehrsunfällen wurden in vielen Fällen Ausreiseverbote von gewöhnlich 30 Tagen verhängt.
Führerausweis:
Der schweizerische Führerausweis ist anerkannt. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich noch vor der Abfahrt einen internationalen Führerausweis zu besorgen. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich
Grüne Versicherungskarte:
Die Haftpflichtversicherung ist für sämtliche Motorfahrzeuge (Motorräder eingeschlossen) obligatorisch. Überprüfen Sie die Geltungsdauer Ihrer Versicherungspolice für dieses Land. Die Grüne Versicherungskarte ist notwendig.
Obligatorische Ausrüstung Auto
CH-Kleber
Pannendreieck
Erste-Hilfe-Ausrüstung
Feuerlöscher
Warnweste, eine Warnweste pro Person.
Obligatorische Ausrüstung Motorrad
Helm für Fahrer und Beifahrer
CH-Kleber
Reservebirnen (empfohlen)
Warnweste: 1 Warnweste, für jede Person, die sich auf der Fahrbahn befindet.
Sicherheitsgurte
Das Tragen des Sicherheitsgurtes ist auf allen Sitzen obligatorisch.
Telefonieren am Steuer
Das Telefonieren am Steuer ist nur über die Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Blutalkoholgrenze
Die Promillegrenze in Moldau liegt bei 0,0 ‰.
Winterausrüstung
Keine Winterreifen Pflicht, aber sehr empfohlen bei winterlichen Verhältnissen.
Schneeketten: Prinzipiell sind Schneeketten erlaubt.
Spikesreifen: Prinzipiell sind Spikesreifen erlaubt.
Fahren mit Abblendlicht:
Auto: Fahren mit Abblendlicht ist während der Wintersaison vom November bis März obligatorisch.
Motorrad: Fahren mit Abblendlicht auch bei Tag ist obligatorisch.
Vorschriften über Kinder-Rückhaltevorrichtungen
Jünger als 12 Jahre: Angemessene Rückhaltevorrichtung
Unfall und Notfallnummern
Bei Blechschaden sollte unbedingt das europäische Unfallprotokoll ausgefüllt und von der anderen Unfallpartei unterzeichnet werden. Bei Unfällen mit Verletzten sind immer die Polizei und Ambulanz anzurufen.