Bosnien und Herzegowina verfügt nur über wenige Kilometer Autobahn. Der Strassenverkehr erfordert grösste Vorsicht, vor allem nachts. Die Strassen sind teilweise in schlechtem Zustand und es fehlen Markierungen. Das unvorhersehbare und aggressive Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer bildet ein zusätzliches Risiko. Bei Verkehrsunfällen sollte die Position der Fahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei nicht geändert werden.
Führerausweis
Der schweizerische Führerausweis ist anerkannt. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich noch vor der Abfahrt einen internationalen Führerausweis zu besorgen. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich
Grüne Versicherungskarte
Die Haftpflichtversicherung ist für sämtliche Motorfahrzeuge (Motorräder eingeschlossen) obligatorisch. Überprüfen Sie die Geltungsdauer Ihrer Versicherungspolice für dieses Land. Die Grüne Karte ist notwendig. Diese können Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung beziehen. Die Grüne Karte bescheinigt das Vorhandensein einer ausreichenden Versicherungsdeckung für das entsprechende Reiseziel. Ohne Grüne Karte muss an der Grenze eine kurzzeitige Versicherung abgeschlossen werden.
Allgemeine
Es gilt Rechtsverkehr
Keine Fahrverbote für Lastwagen an Wochenenden und Feiertagen.
Das Tragen des Sicherheitsgurtes ist auf allen Sitzen obligatorisch.
Das Telefonieren am Steuer ist nur über die Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt,
Die Promillegrenze liegt bei 0,3 ‰.
Fahren mit Abblendlicht:
Auto: Fahren mit Abblendlicht auch bei Tag obligatorisch. Es wird empfohlen, mit eingeschaltetem Abblendlicht zu fahren. Tagfahrlichter werden nicht überall als ausreichend erachtet.
Motorrad: Fahren mit Abblendlicht auch bei Tag ist obligatorisch.
Vorschriften über Kinder-Rückhaltevorrichtungen
Jünger als 3 Jahre: Angemessene Rückhaltevorrichtung. Wenn das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärts gerichteten Schutzsystem befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.
Jünger als 5 Jahre: Angemessene Rückhaltevorrichtung
Kinder unter 5 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden.
Älter als 5 Jahre und jünger als 12 Jahre: Angemessene Rückhaltevorrichtung
Obligatorische Ausrüstung Auto
CH-Kleber
Pannendreieck
Erste-Hilfe-Ausrüstung
Reservebirnen (ausser bei Xenon-, Neon- oder LED-Licht)
Abschleppseil
Feuerlöscher (empfohlen)
Obligatorische Ausrüstung Motorrad
Helm für Fahrer und Beifahrer
CH-Kleber
Winterausrüstung:
Es gibt keine Winterreifenpflicht, die Verwendung kann aber bei entsprechenden klimatischen Bedingungen erforderlich sein.
Schneeketten: Schneeketten sind erlaubt.
Spikesreifen: Hierzu liegen uns keine Angaben vor.
Bei Unfällen
Bei Blechschaden sollte unbedingt das europäische Unfallprotokoll ausgefüllt und von der anderen Unfallpartei unterzeichnet werden. Bei Unfällen mit Verletzten sind immer die Polizei und Ambulanz anzurufen.
Bei Notfällen, egal welcher Art, muss die 112 angerufen werden. In fast allen Ländern der Europäischen Union gilt die einheitliche Notrufnummer.